• STÖRCHLE GmbH
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Informationen zum Abfallrecht


Was bringt die Recyclingholzverordnung für Veränderungen?

Durch RecyclingholzV soll ein für Mensch und Umwelt schadloses Recycling von geeignetem Altholz und die Vermeidung einer Schadstoffanreicherung im Produktkreislauf erreicht werden.

Eines der Hauptziele ist die Förderung der Quellensortierung, damit das Altholz dem geeigneten Recycling- und Verwertungsprozessen zugeführt werden kann. D. h. es ist bereits beim Anfall des Altholzes auf eine getrennte Sammlung der verschiedenen Altholzqualitäten zu achten. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine nachträgliche Sortierung sichergestellt werden.

Grundsätzlich wird Altholz zukünftig wie folgt unterschieden:

Altholz stofflich: Bretter, Pfosten, unbehandeltes Dachstuhlholz Holzabschnitte unbehandelt, Einweg- od. Mehrwegpaletten unbehandelt, Schallungsplatten (verleimte Holzplatte meist gelber Farbe! KEINE Siebdruckplatten), Spanplatten (rohe, beschichtete od. lackierte), Holzmöbel (Vollholzmöbel, Möbel aus Spanplatten, MDF-Platten sind NICHT geeignet (oft die Rückseite von Möbel), OSB-Platten, Leimholz, Pakettböden, Holzverpackungen

Altholz thermisch: Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türstöcke, imprägnierte [Durchtränkung des Holzes mit einem Holzschutzmittel, oftmals durch Grünfärbung erkennbar] und sonst. behandelte Holzabfälle aus dem Außenbereich, MDF-Platten, Holzfaserdämmplatten, Laminatböden, Paletten verunreinigt, Mulitplex- und Siebdruckplatten, Altholz mit Bitumenanstrich, Dachpappe, Parkettböden verklebt, Kabeltrommeln, Verbundmaterialien mit hohem Holzanteil, Brandholz

Altholz gefährlich: Bahnschellen, Pfähle, Masten, Werkstättenböden, Munitionskisten
*(wird von uns NICHT übernommen)

Kein Altholz: Zementgebundene Holzwolledämmplatten, WPC-Terassendielen

Da eine sortenreine Sammlung oft direkt bei der Anfallstelle nicht möglich ist, übernehmen wir auch eine stofflich-thermische Mischfraktion an.

Aufgrund des erhöhten Sortier- und Verwaltungsaufwandes sind wir gezwungen unsere Übernahmepreise für Altholz entsprechend anzupassen.


Wir möchten Sie informieren, dass nachstehend Materialien als gefährliche Abfälle einzustufen und entsprechend zu sammeln, transportieren und behandeln sind.

Glas- und Mineralwolle sind eine Gefahr für die Gesundheit

Unangenehm war das Verarbeiten der Mineralwolle (umgangssprachlich „Dämmwolle“) immer schon. Seit kurzem weiß man, dass die Fasern der Stein- und Glaswolle auch gefährlich sind. Sie brechen beim Verarbeiten und gelangen ohne Atemschutz bis in die Lunge. Dabei verhalten sich die Fasern ähnlich wie die von Asbest (ebenfalls ein Gestein). Dort können sie schwerwiegende chronische Entzündungen und Geschwüre auslösen, welche bösartig (Krebs) werden können.
Aus diesem Grund ist Mineralwolle als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Betroffen sind Isolierungen zB von Rohren oder Gebäuden, welche aus diesem Material bestehen.

Künstliche Mineralfasern sind, aufgrund ihrer asbestähnlichen Eigenschaften, unter der SN 31437 “Asbestabfälle, Asbeststäube” einzuordnen und können bei uns entsorgt werden. Für die Entsorgung und den Transport gilt es das Material in reißfesten und staubdichten Säcken (Big Bags) zu sammeln. Weiters ist ein Gefahrenhinweis notwendig. Dies gilt auch für Abfälle von Materialverbunden die gefährlichen künstlichen Mineralfasern enthalten, wie die oben genannten gedämmten Rohre oder mit Mineralfasermatten geklebte Gipsplatten.

Farbige Dämmplatten

Färbige Dämmplatten aus XPS (Extrudierte Polystyrol) werden auch umgangssprachlich “Styrodur” genannt. Sie dienen als Wärme- und Feuchtigkeits-Isolierung beim Hausbau. Anders als bei Styropor (Kügelchen) wurde XPS bis 2004 im Inland (Importe bis 2009) mit FCKW aufgeschäumt bzw. mit brandhemmenden Mitteln ausgestattet. Eine Untersuchung zeigte, dass die verwendeten Chemikalien unter Krebsverdacht stehen. FCKW ist mehr als 100fach klimaschädlicher als CO2.

Als gefährlich einzustufende XPS-Abfälle sind der SN 57108 77 Polystyrol, Polystyrolschaum, gefährlich kontaminiert zuzuordnen und werden von uns aktuell nicht übernommen.

Besonders wichtig ist, dass die genannten Abfälle jeweils getrennt von anderen Materialien gesammelt und entsorgt werden müssen. Eine Anlieferung in vermischter Form, wie etwa mit Siedlungsabfällen und ähnliche Gewerbeabfällen, Baustellenabfällen, Eisenschrott etc., ist nicht zulässig und wird von uns nicht übernommen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.